Horb am Neckar ist eine Stadt im Südwesten von Baden-Württemberg und befindet sich etwa 50 Kilometer entfernt von Stuttgart.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
25.379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72160
Vorwahlen
074511, 074822, 074833, 074864
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horb am Neckar
Hauptstraße 24
72160 Horb am Neckar
2. Landratsamt Freudenstadt
Wilhelmstraße 41
72250 Freudenstadt
3. Finanzamt Horb am Neckar
Am Schloß 6
72160 Horb am Neckar
Gemeinde Horb am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
Die Stadt Horb am Neckar und die Gemeinde Empfingen sind in der fortgeschrittenen Planungsphase für das interkommunale Gewerbegebiet KOMPASS81 entlang der Bundesautobahn A81. Nach fünf Jahren Planung und verschiedenen Verfahren wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans im August und September 2023 der Öffentlichkeit und den Behörden vorgestellt. Die Grundstücke für das Projekt wurden im freiwilligen Verfahren aufgekauft, jedoch behindern politische Hürden und unterschiedliche Ansichten von Behörden den Fortschritt. Eine Änderung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans ist erforderlich, was derzeit in Bearbeitung ist.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.