Horb am Neckar ist eine Stadt im Südwesten von Baden-Württemberg und befindet sich etwa 50 Kilometer entfernt von Stuttgart.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
25.379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72160
Vorwahlen
074511, 074822, 074833, 074864
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horb am Neckar
Hauptstraße 24
72160 Horb am Neckar
2. Landratsamt Freudenstadt
Wilhelmstraße 41
72250 Freudenstadt
3. Finanzamt Horb am Neckar
Am Schloß 6
72160 Horb am Neckar
Gemeinde Horb am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Die Stadt Horb am Neckar und die Gemeinde Empfingen sind in der fortgeschrittenen Planungsphase für das interkommunale Gewerbegebiet KOMPASS81 entlang der Bundesautobahn A81. Nach fünf Jahren Planung und verschiedenen Verfahren wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans im August und September 2023 der Öffentlichkeit und den Behörden vorgestellt. Die Grundstücke für das Projekt wurden im freiwilligen Verfahren aufgekauft, jedoch behindern politische Hürden und unterschiedliche Ansichten von Behörden den Fortschritt. Eine Änderung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans ist erforderlich, was derzeit in Bearbeitung ist.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.